Fight-Center

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AM TRAINING IM FIGHT-CENTER

1. Rechte des Teilnehmers
Der Teilnehmer ist berechtigt, für die vereinbarte Trainingsdauer die Trainingsräume während der vereinbarten Trainingszeiten zu benutzen. Die Nutzungsrechte des Teilnehmers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.

2. Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer verpflichtet sich, sämtliche Räumlichkeiten, Einrichtungen sowie Trainingsutensilien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich anzuzeigen. Der Teilnehmer verpflichtet sich bei der Ausübung der Trainingstechniken stets die nötige Vorsicht walten zu lassen. Den Anweisungen der Instruktoren (Trainer) ist stets Folge zu leisten. Der Teilnehmer haftet für sämtliche durch ihn verursachte Schäden, die durch eine nicht-sachgemäße Benutzung verursacht werden.

3. Gesundheit
Der Teilnehmer bestätigt stillschweigend mit dem Beginn des Trainings, dass er sportgesund und uneingeschränkt sporttauglich ist. Im Zweifelsfalle hat der Teilnehmer vor der Anmeldung bzw. vor Trainingsbeginn einen Arzt zu konsultieren. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass das Fight-Center keine Haftung für seine Tauglichkeit und Gesundheit übernimmt und das Training auf eigene Gefahr erfolgt.

4. Versicherungen
Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass sie sich zu einer Kontaktsportdisziplin anmelden, bei der Verletzungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Techniken zu den Genitalien, Gelenken, Wirbelsäule, Kehlkopf, Augen oder ähnlichen Vitalpunkten, sowie sonstige gefährliche Techniken sind üblich. Der Abschluss einer Unfallversicherung liegt im Ermessen des Teilnehmers, wird aber empfohlen. Das Fight-Center hat keine Unfallversicherung für seine Teilnehmer abgeschlossen.

5. Haftung
Die Benutzung aller Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung sowie für Wertgegenstände oder Geld wird keinerlei Haftung übernommen. Personenschäden und Sachbeschädigungen an den Trainingsgeräten und Einrichtungen vom Fight-Center, bewirkt durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit, werden auf Kosten des Verursachers behoben. Dies gilt für Fremd- sowie Eigenschäden.
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen das Fight-Center und dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit vom Fight-Center bzw. der Unterrichtskräfte für sämtliche Verletzungen ist ausgeschlossen. Des Weiteren haftet das Fight-Center nicht für Körper- und Sachschäden, die dem Teilnehmer im Training durch das Verhalten anderer Teilnehmer zugefügt werden.

6. Öffnungszeiten
Die aktuell gültigen Öffnungszeiten werden dem Teilnehmer rechtzeitig bekannt gegeben. Sollte das Training aus Gründen, die der Trainer selbst zu vertreten hat, nicht stattfinden können, werden zeitnahe Ersatztermine genannt.
Das Fight-Center behält sich vor, die bei Vertragsabschluss gültigen Öffnungszeiten / Trainingstage und –zeiten zu ändern. Versäumte Unterrichtsstunden und gesetzliche Feiertage gehen zu Lasten des Mitgliedes.

7. Vertragsdauer, Zahlung und Kündigung
Die Vertragsdauer gilt vom ersten Tag eines Monats. Der monatliche Teilnahmebeitrag ist spätestens zum fünften Werktag des Monats auf das Konto des Fight-Centers zu entrichten. Zahlungsverzug kann den Ausschluss durch fristlose Kündigung nach sich ziehen. Das Fight-Center behält sich vor, bei Veränderung des Leistungsumfanges eine Beitragsanpassung vorzunehmen. Die Kündigungsfrist beträgt mind. drei Monate und ist ausschließlich zum 1. eines Monats möglich.
Bei Verstößen gegen die allgemein anerkannten Anstandsregeln, die Hausordnung oder Punkte dieser Allgemeinen Bedingungen kann das Fight-Center den Vertag fristlos kündigen. In diesem Fall ist eine Rückzahlung von Teilbeträgen ausgeschlossen.

8. Gesetz
Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass die missbräuchliche Anwendung der erlernten Techniken strafbar sein kann. Er hat selbst dafür Sorge zu tragen, sich stets im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu bewegen (insbesondere §32 StGB Notwehr und Nothilfe).

9. Weitere Vereinbarungen
a) Durch die Teilnahme am Training erwirbt das Mitglied nicht das Recht, das Erlernte in selbständiger Weise zu unterrichten.
b) Es ist dem Teilnehmer untersagt in sozialen Netzwerken Accounts oder Gruppen unter dem Namen „Fight-Center Münster“ bzw. unter allen vom Fight-Center Münster genutzten Namen zu erstellen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Namen „Technik 36“ und „Krav Maga Street Defence“ urheberrechtlich geschützt sind und eine Nutzung nur nach ausdrücklicher Genehmigung erlaubt ist.
c) Es ist ebenso untersagt den Namen „Fight-Center“ wie in Punkt 9b beschrieben zu nutzen und darüber hinaus das Logo des Fight-Centers in jeglicher Form zum Druck jeglicher Art (z.B. Kleidungsstücke) zu nutzen.

10. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbar ist. Der Teilnehmer erkennt durch seine Unterschrift den Vertragsinhalt unter Einschluss der Hausordnung und der Öffnungszeiten an.